Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung
Alle Leistungen von ärie design, in Person Erika Lach, Hamburger Str. 40, 15732 Schulzendorf (nachfolgendärie design genannt), werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit widersprochen.
2 Angebot, Vertragsabschluss
Die Auftraggebenden und ärie design einigen sich auf die benötigten, zu gestaltenden Medien und Dienstleistungen. ärie design erstellt darauf hin ein schriftliches Angebot zur Vergütung der zu erbringenden Leistungen. Dieses Angebot gilt für einen Zeitraum von vier Wochen in Bezug auf die angebotene Dienstleistung. Für Dienstleistungen Dritter kann keine Preisgarantie gegeben werden.
Mit Ünterzeichnung des Angebotes oder mündlicher Auftragsbestätigung, bei dem sich die Auftraggebenden und ärie design über Umfang der Leistungen geeinigt haben, bzw. mit erster Erfüllungshandlung durch ärie design stimmen die Auftraggebenden dem Angebot und den allgemeinen Geschäftsbedinungen zu.
3 Lieferungsbedingungen
Fristen für die Bereitstellung von Vorlagen und Daten der Auftraggebenden sowie die Entwicklungsschritte der gestalterischen Arbeit von ärie design werden im Vorfeld vereinbart. Kann dies im Vorfeld nicht geschehen, werden Fristen nachträglich vereinbart. Sollten Fristen von Seiten der Auftraggebenden nicht eingehalten werden, behält sich ärie design vor, einen neuen Zeitplan auf zu stellen.
Text- und Bildmaterial von den Auftraggebenden wird in elektronisch verwertbarer Form auf CD-R oder per Mail geliefert. Texte müssen korrigiert und Bilder in entsprechender Qualität (in den Formaten eps, tif, psd, jpg, gif) geliefert werden. Konvertierungsarbeiten von Vorlagen, Text-Korrekturarbeiten, Scannen und Bildbearbeitung gelten als zusätzliche Leistungen.
Die Abnahme von Endversionen durch die Auftraggebenden muss in einem zeiltichen Rahmen von maximal zwei Wochen nach übermittlung erfolgen. Hiermit übernehmen diese die Verantwortung für die Richtigkeit von Bildinhalten und Text.
4 Gestaltungsfreiheit
Für ärie design besteht im Rahmen eines Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die Auftraggebenden können die Abnahme von Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen laut §§ 631 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.
Die Auftraggebenden tragen das Risiko, dass die Gestaltungsleistung ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Verbindliche Vorgaben der Auftraggebenden sind ausdrücklich schriftlich oder mündlich mit anschließend zu genehmigendem Inhalts-Protokoll zu vereinbaren. Nachbesserungsrechte aus Gründen des Geschmacks entstehen aufgrund der ärie design übertragenen Gestaltungsfreiheit nicht. Für von den Auftraggebenden gewünschte änderungen, die nicht im Rahmen des schriftlichen Angebotes ausgewiesen sind, wird eine Vergütung für zusätzliche Leistungen erhoben.
5 übergabe, Eigentumsvorbehalt
Die übergabe gestalteter Medien erfolgt in digitaler Form auf digitalem Datenträger CD-R oder per Mail. Die Übergabe bedruckter Medien erfolgt nach Barzahlung oder Vorlage eines überweisungsbeleges über den vereinbarten Betrag, wobei die Auftraggebenden eine Empfangsquittung unterzeichnen.
Bis zur Vergütung bleiben alle Rechte an der Gestaltungsarbeit Eigentum von ärie design.
6 Vergütung
6-1 Vergütung für Entwurfsarbeiten: Die Vergütung der Gestaltungsarbeit beinhaltet die Entwurfs- und Entwicklungsleistungen im Bereich Kommunikationsdesign und richtet sich nach den im Tarifvertrag nach SDSt/AGD im § 9 geltenden Richtlinien wie folgt: (1) Die Vergütung der vereinbarten Leistungen ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig. (2) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. (3) Bei umfangreichen und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.
Festpreisregelungen können individuell vereinbart werden und bedürfen eines schriftlichen Angebotes. Alle Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer, außer diese ist ausdrücklich ausgewiesen. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, werden die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung gestellt.
Wenn die Gründe einer Nichtabnahme nicht bezeichnet werden, wird die Vergütung vier Wochen nach übergabe auch ohne Abnahme fällig.
Vorschläge und Weisungen der Auftraggebenden oder deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
6-2 Vergütung für Nutzungsrechtseinräumung: Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte stellt den Gegenwert für die Wertschöpfung dar, die durch die wirtschaftliche Nutzung entsteht. Sie bemisst sich am vereinbarten Nutzungsumfang.
6-3 Vergütung für zusätzliche Leistungen: Zusätzliche Leistungen müssen gesondert vereinbart werden. Sie werden nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet und umfassen als Teil der Gesamtvergütung alle Nebenarbeiten, die nicht unmittelbar in die eigentliche Gestaltungsleistung fallen (z.B. Analyse, Recherche, besondere Anforderungen der Auftraggebenden an die Visualisierung für Präsentationszwecke, Bildbearbeitung, Textredaktion, Fotografie und Illustration, technische Umsetzung von Webseiten, Versandkosten, Archivierung und Pflege von Kundendaten, Einholen von Angeboten, Drucküberwachung, Kurierfahrten, außerordentliche Fahrt- und Besprechungszeiten, etc.)
Soweit ärie design Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellen die Auftraggebenden ärie design von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei, insbesondere von der Übernahme der Kosten. Für Reisen, die nach Abstimmung mit den Auftraggebenden zwecks Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden die Reisekosten und -spesen berechnet.
7 Belegexemplare
Die Auftraggebenden überlassen ärie design je nach Art und Anzahl von vervielfältigten Medien bis zu 5 einwandfreie Belegexemplare, die zur Eigenwerbung verwendet werden dürfen.
8 Haftung
Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, welche Leistungen der Auftrag umfasst. Die Höhe der Haftung auf die im Vertrag niedergelegten Leistungen beschränkt sich auf die dreifache Vertragssumme.
Von den Auftraggebenden zur Verfügung gestellte Vorlagen werden sorgfältig behandelt. ärie design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
ärie design haftet nicht für fremd verschuldete mangelhafte Ergebnisse sowie die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Inhalte von Websites oder Domainnamen.
Für Ansprüche Dritter wegen rechtswidriger Inhalte haften die Auftraggebenden. Ferner wird keine Gewähr für die Wiedergabe einer umgesetzten Website in Bezug auf zukünftige Browser und Plug-In-Versionen gegeben. Für Schäden sowie Gewinnverluste der Auftraggebenden haftet ärie design nur bei Vorsatz.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch ärie design durchgeführte änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.
9 Urheberschutz, Nutzungsrechte
Die Ergebnisse der gestalterischen Arbeit von ärie design bleibt Eigentum der Urheberin und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts und zur vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung bedarf der Zustimmung und ist honorarpflichtig.
Vorschläge der Auftraggebenden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von ärie design dürfen die Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
Nach- und Weiternutzung ohne vorherige Einwilligung des Urhebers werden auf der Basis der Entwurfsvergütung anhand der entsprechenden Nutzungsfaktoren des Tarifvertrags nach SDSt/AGD bemessen und mit einem Zuschlag berechnet.
Mit einer Kündigung gehen keinerlei Nutzungsrechte auf bisher erbrachte gestalterische Leistungen auf die Auftraggebenden über.
Originale bleiben Eigentum des Urhebers. Der Erwerb ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
ärie design behält sich vor, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Urheber- und Impressumsangaben auf erstellten Internetseiten bestehen entweder aus einer Grafik oder einem textbasierten Link als Referenzverweis auf die Website von ärie design.
10 Rechte Dritter
Für die von den Auftraggebenden zur Verfügung gestellten Texte und Bilder muss ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und ggf. das erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegen. Alle Ansprüche Dritter, von denen Rechte erworben wurden, gehen auf die Auftraggebenden über. Zur Vermeidung von Sach- und Rechtsmangel verpflichtet sich ärie design dazu, die Rechte aller von ihr zusätzlich verwendeten Bestandteile ggf. zu beschaffen und die Kosten dafür den Auftraggebenden an zu zeigen und weiter zu reichen.
11 Datenschutz
Die Auftraggebenden stellen ärie design von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich überlassener Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann ärie design nicht haftbar gemacht werden und die Auftraggebenden verpflichten sich, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an ärie design zu übermitteln.
Alle Daten der Auftraggebenden werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Minimum weiter gegeben, sofern dies zur Auftragsabwicklung notwendig ist.
Abbildungen gestalteter Medien dürfen zu Präsentationszwecken verwendet werden. Bei für den privaten Gebrauch gestalteten Medien geschied dies nicht ohne eine ausdrückliche Genehmigung.
12 Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Teile ist der von ärie design.